Unsere Jugendabteilung wurde 1991 von Rudi Peter gegründet. Sie umfasste in den letzten Jahren jeweils ca. 30-35 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahre. Damit stellt sie etwa 1/5 der gesamten Vereinsmitgliedschaft, Nachwuchssorgen hat der Verein also keine.
In der Jugend wird jedes Jahr ein Jahressieger ermittelt. Für die ersten drei Plätze gibt es am Jahresende bei der Abschlussfeier des Gesamtvereins Pokale, Urkunden und Präsente. Bei dem ebenfalls jährlich ausgetragenen Jugendkönigsfischen wird der Jugendfischerkönig sowie der 1.- u. 2. Ritter ermittelt. Dem Fischerkönig wird anschließend die Königskette überreicht.
Das Jahresprogramm beinhaltet 15-18 Fischerevents an verschiedenen Vereinsgewässern:
Baunachfischen,
Raubfischangeln,
Friedfischangeln
Aalangeln,
Nachtangeln,
Allroundfischen,
Jugendkönigsfischen,
sowie Helfereinsätze beim Erwachsenenfischen, meistens mit vorausgehendem Forellenangeln der Jugendlichen.
Des weiteren werden unseren Jugendlichen Kenntnisse in den Bereichen:
Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde, Natur- u. Tierschutz
Rechtliche Grundlagen vermittelt.
Hiermit wird die Möglichkeit geboten, sich stressfrei Wissen für die Erlangung des Staatlichen Fischereischeines anzueignen.
Auch der Natur- und Artenschutz ist ein Teil der Jugendaktivitäten. So war z.B. der Besuch der Lehranstalt unserer Bezirksfischereifachberatung in Maidbronn in 2010 für viele ein tolles Erlebnis, so dass in weiterer Tour dorthin bereits für das Jahr 2011 geplant ist. Weitere Aktivitäten, wie die Beteiligung am Edelkrebsprogramm und der Aufzucht mit Brutboxen, begleitet mit Besuchen an anderen Gewässern runden das Programm der Jugendlichen ab.
Der Höhepunkt eines jeden Jahres ist das Zeltlager, das in den Sommerferien an einem der vereinseigenen Gewässer oder auch an
Gewässern befreundeter Angelvereine stattfindet. Es wird ein umfangreiches Programm geboten wie Grillen am Lagerfeuer, Fischerstechen und so weiter. Einweisungen in anglerische Fertigkeiten, wie Bleigiessen, Räuchern und Casting runden die Angebotspalette ab und natürlich kommt auch das Fischen selbst nicht zu kurz.
Im Jahr 2005 wurde für unsere sich stark vergrößernde Jugendgruppe ein neues Zelt angeschafft.
Beitrittsberechtigt ist jeder, der mindestens Inhaber des Jugendfischereischeins ist!
Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr und der bestandenen Staatlichen Fischerprüfung kann der junge Erwachsene ohne Aufnahmegebühr zu den Erwachsenen wechseln. Bedingung dafür ist, dass er sich in der Jugend aktiv am Vereinsleben beteiligt hat, nicht nur beim Fischen, sondern auch bei Arbeitseinsätzen und gemeinsamen Veranstaltungen.
Der Verein lebt durch das Engagement seiner Mitglieder und bietet ihnen dadurch viele Vorteile – wer nur profitieren möchte, ist bei uns fehl am Platz!
Rechtliches zum Fischen von Kindern unter 10 Jahren:
Verantwortlich muss stets eine volljährige Person sein, die einen gültigen Fischereischein besitzt und über die notwendige Autorität verfügt. Diese Person übt den Fischfang im Sinn der Art. 29 und 57 FiG aus und steht für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen ein.
Dem Kind dürfen Handlungen, die seine Einsicht und Befähigung übersteigen, weder ganz noch teilweise überlassen werden; zu gewährleisten ist vor allem der Tierschutz. Deshalb dürfen Kinder nicht tätig werden beim
– Abködern eines lebenden Fisches
– Betäuben und Töten von Fische
Im Übrigen darf ein Kind im Rahmen seiner Einsicht und Befähigung in die Ausübung des Fischfangs einbezogen werden.
Die volljährige Person muss jedoch stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen, so dass sie die Fangtätigkeit
ständig in der Hand behält.
Das Kind darf mit der 2. Rute des Fischereiberechtigten fischen und muss unter ständiger Aufsicht sein!
Schreiben vom 17. 06. 1997 des Bayer. Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten,
verantwortlich zeichnet Ministerialdirigent Gebhard